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Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
Der Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (auch Lutherrat genannt) wurde am 11. März 1936 durch die Landeskirchen von BayernWürttemberg und Hannover sowie die Landesbruderräte der lutherischen Landeskirchen von SachsenMecklenburg und Thüringen begründet. Vertreten war auch die evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche u.a. durch Kirchenrat Lic. Matthias Schulz, Berlin-Wilmersdorf. Der Lutherrat löste damit den „Lutherischen Rat“ ab, der am 25. August 1934 durch eine Initiative Bischof August Marahrens’ zur Profilierung der lutherischen Position innerhalb der Bekennenden Kirche gebildet wurde. Der Lutherrat beanspruchte „die gemeinsame geistliche Leitung für die lutherischen Kirchen und Werke wahr(zunehmen), die sich der Bekennenden Kirche zugeordnet halten.“ Anders als der „Dahlemiten“-Flügel der Bekennenden Kirche befürwortete der Lutherrat die Zusammenarbeit mit dem Reichskirchenministerium von Hanns Kerrl. Vorsitzender war Hans Meiser.

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