Der Begriff
Rangieren wird abgeleitet von dem
französischen Wort „ranger“ = in Ordnung bringen, ordnen, aufstellen, einreihen, aufräumen – auch bekannt als „verschieben“ (offiziell in
Österreich, veraltet in
Deutschland). Er bezeichnet im
Straßenverkehr bestimmte Fahrbewegungen mit Straßenfahrzeugen, z. B. das
Rangieren eines Lkw-Anhängers an Be- oder Entladestellen oder das Einparken eines
Pkws unter wiederholtem Versuch bei engen Parklücken, und im
Eisenbahnverkehr das Bewegen einzelner
Schienenfahrzeuge oder
Fahrzeuggruppen, soweit es sich nicht um eine
Zugfahrt (einschließlich
Sperrfahrt) handelt. Die offizielle Definition des Begriffs
Rangieren für die deutschen Eisenbahnen lautet:
Rangieren ist das Bewegen von Fahrzeugen im Bahnbetrieb, ausgenommen das Fahren der Züge.