Als
Randnummern (Rn, RN; in der Rechtsliteratur auch
Rdnr.),
Randziffern (Rz., Rdz.) oder
Randzahlen (RdZ) bezeichnet man zumeist am Rand eines Absatzes angeführte und hervorgehobene fortlaufende Zahlen, die dazu dienen, auf exakte Stellen im Text zu
verweisen bzw. um diese
zitieren zu können. An das Ende der Abkürzung werden von einigen Autoren auch Punkte gesetzt („Rn.“ usw.).