Mit
Radträger wird der Teil der
Radaufhängung bezeichnet, der die
Radnabe und damit das Rad eines
Kraftfahrzeugs aufnimmt. Er ist das gegenüber dem
Fahrgestell oder der selbsttragenden
Karosserie geführte Teil und gehört zusammen mit dem Rad zur ungefederten Masse des Fahrzeugs. Der Radträger legt die Stellung des Rades gegenüber dem Fahrzeug fest.