Eine
Rückversicherung (auch
Reassekuranz genannt) ermöglicht dem Erstversicherer eine Verminderung seines versicherungstechnischen Risikos. Aufgabe ist vorwiegend, das Ausfallrisiko durch
Großschäden (
Versichertenschutzgedanke) sowie Schadenslasten der Erstversicherer (
Versichererschutzgedanke) zu minimieren. Gegensatz ist die
Erstversicherung.