Als
Rücktritt oder als
Demission wird das Niederlegen eines
Amtes vor Ablauf der Frist bezeichnet. Rücktritte aus befristeten Anstellungen bzw. Ernennungen gibt es etwa beim
Sport (Trainer), in der
Wirtschaft (Manager) oder in der
Politik (Minister, Regierungschef, Parteivorsitzender). Beim Rücktritt erscheint der Amtsinhaber als Handelnder; manchmal wird der Rücktritt aber durch äußere Anlässe bzw. Kräfte motiviert oder erzwungen.