Die
Provinz Großherzogtum Niederrhein war eine von zunächst zehn Provinzen (
1822: 9,
1824: 8,
1850: 9,
1866/8: 12,
1878: 13), in die der Staat
Preußen nach dem
Wiener Kongress 1815 durch die
Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 eingeteilt wurde. Mit der heute bekannten
Region Niederrhein überlagerte sie sich kaum.