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Programmmusik
Programmmusik (von griechisch prógramma, öffentliche Bekanntmachung) bezeichnet Instrumentalmusik, die einem Programm aus dem außermusikalischen Bereich folgt. Der Zugang der Programmmusik steht damit im Gegensatz zur absoluten Musik. Der Inhalt des Programms kann dabei der Dichtung, der Malerei, der Natur, der Technik oder der Geschichte entnommen sein. Häufig gibt der Titel der Komposition einen Hinweis auf das Programm. In anderen Fällen stellen die Komponisten den Zusammenhang in einem erklärenden Text her. Seltener als der Instrumentalmusik wird Programmmusik dem Gesang übertragen, weil Gesang Sprache und vorgegebenen Inhalt grundsätzlich voraussetzt.

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