Die
Privatklage ist ein Verfahren im deutschen
Strafprozessrecht. Die Privatklage ist im ersten Abschnitt des Fünften Buches in den §–394 der
Strafprozessordnung geregelt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts Besonderes geregelt ist. Mit der Privatklage besteht keine Bindung an das
Legalitätsprinzip mehr. Es steht dem Privatklageberechtigten frei, ob er Klage erhebt. In den
RiStBV ist in Nr. 87 Näheres zur Verweisung auf die Privatklage durch die Staatsanwaltschaft geregelt.