Deutschsprachige Wikipedia - Die fr...
Download this dictionary
Privatklage
Die Privatklage ist ein Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist im ersten Abschnitt des Fünften Buches in den §–394 der Strafprozessordnung geregelt. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts Besonderes geregelt ist. Mit der Privatklage besteht keine Bindung an das Legalitätsprinzip mehr. Es steht dem Privatklageberechtigten frei, ob er Klage erhebt. In den RiStBV ist in Nr. 87 Näheres zur Verweisung auf die Privatklage durch die Staatsanwaltschaft geregelt.

Mehr unter Wikipedia.org...


© Dieser Eintrag beinhaltet Material aus Wikipedia® und ist lizensiert auf GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons Attribution-ShareAlike License