Das
Prisenrecht ( = „Wegnahme“) ist der Teil des
Seekriegsrechts und damit auch des
Kriegsvölkerrechts, der die Maßnahmen von Kriegsschiffen gegenüber neutralen und feindlichen
Handelsschiffen – einschließlich Passagierschiffen – regelt. Das Prisenrecht schränkt den Grundsatz der Freiheit der Meere ein. Es berechtigt nur kriegführende Staaten und gilt nur außerhalb neutraler
Hoheitsgewässer. Zentrale Besonderheit des Prisenrechts gegenüber dem Landkriegsrecht ist das Recht, privates Eigentum zu erbeuten.