Das
Preußische Staatsministerium war von 1808 bis 1850 das dem
König von Preußen unterstellte Exekutivorgan mit den Fachministern und ab 1850 bis 1918 das aus den einzelnen Ministern zusammengesetzte Gesamtministerium des Staates Preußen unter dem Vorsitz eines Präsidenten. Wenn der König selbst den Vorsitz führte, wurde die Versammlung des Staatsministeriums als
Kronrat bezeichnet.