Preisbindung liegt vor, wenn der Verkäufer einer Ware oder Dienstleistung durch Vorschrift oder Vertrag mit einem Dritten gehalten ist, einen bestimmten Preis für die Leistung zu vereinbaren. Die Preisbindung ist ein Mittel, das in vielen Staaten eingesetzt wird, um einen
Preiswettbewerb zu verhindern. Ziele können dabei die Qualitätssicherung von
Gütern oder Vertriebsform, eine Ermöglichung von
Quersubventionen oder ein verringerter Kaufanreiz sein. Teilweise werden niedrige Preise in Zusammenhang mit einer gewährten
Subvention vorgeschrieben. Eine zeitlich begrenzte Preisbindung bezeichnet man als
Preismoratorium.