Die
Praxisgebühr ist die Bezeichnung für eine bis Ende 2012 erhobene Zuzahlung in Höhe von 10 Euro, die die Versicherten in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in
Deutschland seit 2004 bei Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenbesuchen sowie im kassenärztlichen Notdienst (
ärztlicher Notdienst oder
Notaufnahme eines
Krankenhauses) einmal im
Quartal (Vierteljahr) entrichten mussten. Sie kam unmittelbar den Krankenkassen zugute. Sie wurde deshalb auch
Kassengebühr genannt. Ab 1. Januar 2013 entfiel die Praxisgebühr ersatzlos.