Japan ist in 47
Präfekturen unterteilt (
siehe Liste der Präfekturen Japans), die die mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Zentralstaat und den
Gemeinden bilden. Japan ist als Zentralstaat von oben herab gegliedert; das Prinzip „lokaler
Selbstverwaltung“
(chiho jichi) ist in Kapitel 8 der
Verfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die Präfekturen aber stark von der
Zentralregierung abhängig. Die 47 Präfekturen werden oft in acht geographisch und kulturell zusammenhängende
Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.