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Planungsrecht
Planungsrecht ist solches Recht, dessen Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich – konditional, sondern final ist. Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine „wenn …, dann …“-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert. Zu nennen sind hier insbesondere das Fachplanungs- und Bauplanungsrecht sowie das Haushaltsrecht.

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