Planungsrecht ist solches Recht, dessen Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich –
konditional, sondern
final ist. Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine „wenn …, dann …“-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert. Zu nennen sind hier insbesondere das
Fachplanungs- und
Bauplanungsrecht sowie das
Haushaltsrecht.