Das Plädoyer, im Gesetz Schlussvortrag genannt, ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts und des Verteidigers ( StPO), des Nebenklägers ( StPO), des Privatklägers ( StPO), des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters im Jugendstrafverfahren ( Abs. 1 JGG) sowie des Einziehungsbeteiligten ( Abs. 1 StPO).