Die
Pfalzgrafen (von
lateinisch palatinus „der im Palast bzw. bei Hofe“) waren ursprünglich Amtsträger und Vertreter des Königs oder Kaisers. Sie standen dem
Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion allgemeiner Art inne. Außerdem fungierten sie auch als Verbindungsmänner zwischen Bittstellern aus dem
Reich und dem König oder Kaiser. Im
Heiligen Römischen Reich gab es anfangs je einen Pfalzgrafen für jedes Herzogtum. Später wurden die meisten Pfalzgrafschaften einem mächtigeren Fürstentum inkorporiert. Der einzig übriggebliebene Pfalzgraf bei Rhein gehörte ab dem Spätmittelalter dem
Reichsfürstenstand an und war den
Herzögen faktisch gleichgestellt.