Ein
Patriarchat (von , von ‚Vater‘ und ‚Ursprung, Herrschaft‘) ist in
vorreformatorischen Kirchen eine kirchliche Verwaltungseinheit und
Jurisdiktionsbereich, das eine eigene Teilkirche bildet und zu dem weitere
Diözesen gehören. Diözesanbischof und Oberhaupt des Patriarchats ist ein
Patriarch, der in seinem Patriarchat die alleinige Rechts-, Verwaltungs- und Lehrhoheit innehat. Auch die Amtszeit eines Patriarchen wird
Patriarchat genannt.