Als
Parteiloser (auch
freier Abgeordneter oder
Unabhängiger) gilt, wer ein politisches
Amt oder
Mandat ausübt bzw. anstrebt, jedoch keiner
politischen Partei angehört. Parteilos kann ein Parlamentarier auch erst nach einer
Wahl werden, indem er aus seiner Partei austritt oder
ausgeschlossen wird. In Österreich ist für solche Fälle auch die Bezeichnung
wilder Abgeordneter gebräuchlich.