Die
Parlamentärflagge oder
Weiße Flagge ist eine einfärbig weiße
Flagge, die den
Parlamentär als solchen kennzeichnet und die
Kombattanten zur Wahrung seiner völkerrechtlich garantierten Unverletzlichkeit verpflichtet. Sie gehört zu den
Schutzzeichen des Kriegsvölkerrechts und ist im Artikel 32 der
Haager Landkriegsordnung festgelegt.