Der Paragraph oder Paragraf (lateinisch paragraphus, von griechisch παράγραφος parágraphos „das Danebengeschriebene“) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern. Er wird in der Regel zur besseren Bezugnahme (insbesondere bei Gesetzestexten) in Absätze, Sätze, Nummern und Buchstaben (literae) unterteilt (in Österreich Ziffern („Z“) für Nummern gebräuchlich) und ist in Gesetzeskommentaren zusätzlich mit Randnummern (Rn), bei Gerichtsentscheidungen auch mit Randziffern (Rz) versehen. Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie europäische Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert. In der Schweiz ist dies bei sämtlichen Bundesgesetzen der Fall, in Deutschland beim Grundgesetz sowie bei den so genannten Artikelgesetzen.
In der Textgestaltung beschreibt ein Absatz, , einen aus einem oder mehreren Sätzen bestehenden Abschnitt eines fortlaufenden Textes. In einem Absatz hat der geschriebene Text meist einen eigenen Sinnzusammenhang oder auch ein eigenes kleines Thema. Ist dieser Gedanke ausgeführt, folgt ein neuer Absatz. Er wird in der Typographie als Zeilenumbruch, d. h. Neubeginn in einer neuen Zeile, dargestellt.