Eine
Packungsbeilage ist
Fertigarzneimitteln beigelegt und enthält die für den Verbraucher wichtigen Informationen, hauptsächlich den Zweck und die korrekte Anwendung des
Arzneimittels. Gleichbedeutend verwendete Bezeichnungen sind:
Gebrauchsinformation,
Beipackzettel,
Patienteninformation, umgangssprachlich auch
Waschzettel. In den meisten Ländern ist eine Packungsbeilage verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte sind, zumindest in Teilen, gesetzlich geregelt.