Die
Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines
Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit
Früchte anzubauen, wofür dem
Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der
Miete abzugrenzen, diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.