Die
Päpstliche Kanzlei (Cancellaria Apostolica) war eines der ältesten Ämter der
Römischen Kurie, ihre Gründung geht bis auf das 4. Jahrhundert zurück. Sie war anfänglich für die Ausfertigung,
Beglaubigung,
Versiegelung und
Archivierung von
Apostolischen Schreiben und päpstlichen Anordnungen zuständig. Sie wurde bis zum 12. Jahrhundert auch als „Scrinium Apostolica“ (Päpstliches Archiv) bezeichnet. Seit 1088 wurde sie vom
„Kanzler der Heiligen Römischen Kirche“ geleitet. Der
„Cancellarius“ darf nicht mit dem
Camerlengo verwechselt werden. Der erste päpstliche Kanzler war von 1088 bis 1118 Johannes von Gaeta, der spätere
Papst Gelasius II. (1118/19). Zwischen 1088 und 1187 trugen einige Amtsinhaber gleichzeitig die Bezeichnung
„Bibliothecarius“, also
„Bibliothekar der Heiligen Römischen Kirche“. Von 1187 bis 1908 trug der Amtsinhaber den Titel
„Vize-Kanzler der Heiligen Römischen Kirche“. Ab 1532 erhielt der
„Kanzler-Kardinal“, wie er auch benannt wurde, die
Titelkirche San Lorenzo in Damaso. Seit 1908 wandte man wieder die Bezeichnung
„Kanzler der Heiligen Römischen Kirche“ an, der letzte Kanzler der Heiligen Römischen Kirche war von 1968 bis 1972
Kardinal Luigi Traglia. Nach 1973 wurde die Päpstliche Kanzlei in das
Staatssekretariat eingegliedert.