Allgemein bedeutet
Approbation (lat.
approbatio) die Zustimmung einer Person für die Handlungen eines anderen, so in der Kirchenordnung die Zustimmung des kirchlichen Vorgesetzten für die Handlungen eines Untergebenen. Dies dient auch der nachträglichen Überprüfbarkeit von Handlungen. Die
päpstliche Approbation wiederum bezeichnet speziell die Bestätigung des
Papstes zu einem jeweils zustimmungsbedürftigen Akt. Dies betrifft etwa eine
Bischofswahl, die Bestätigung eines Rechtsaktes, der Verbindlichkeit einer kirchenrechtlichen Sammlung oder der Bestätigung eines geistlichen Ordens. Im Rahmen von
Konzilien tritt der Papst als abstimmender Bischof auf und bestätigt die Beschlüsse in seiner Funktion als Oberhaupt der katholischen Kirche.