Ortsbezirke sind politische Untergliederungen von
Gemeinden in
Hessen (§§ 81, 82
HGO) und
Rheinland-Pfalz (§§ 74–77
GemO]. Ob Ortsbezirke gebildet und wie sie abgegrenzt werden, ist in der
Hauptsatzung geregelt. Dabei können die Gemeinden ihr gesamtes Gebiet in Ortsbezirke einteilen oder nur in Teilen ihres Gebiets Ortsbezirke einrichten.