Organgesetze (
leyes orgánicas) sind nach Art. 81 der
spanischen Verfassung von 1978 Gesetze, die bestimmte in dieser Verfassungsvorschrift aufgezählte Materien regeln und für die deswegen im Gesetzgebungsverfahren Besonderheiten gegenüber den „gewöhnlichen Gesetzen“ (
leyes ordinarias) gelten. Es handelt sich dabei um ein für die spanische
Verfassungsgeschichte bis 1978 neues Konzept, das sich am Vorbild des
loi organique der
französischen Verfassung von 1958 orientiert.