Der Rechtsbegriff
Ordnungsmittel (
EGStGB, bis
GVG) bezeichnet
richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer, die der Aufrechterhaltung der Ordnung im
Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des
Verfahrens dienen. Mit ihnen wird ungebührliches Verhalten geahndet oder ein bestimmtes Verhalten erzwungen. Sie werden in zahlreichen Verfahrensvorschriften angedroht.