Das
Ordinariat (von ) oder
Generalvikariat ist die zentrale
Verwaltungsbehörde einer
Diözese und unterstützt den
Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein
Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist .