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Obersthofmeister
Am Hof des römischen-deutschen Kaisers (bis 1806) und des Kaisers von Österreich in Wien (1804–1918) fungierten Obersthofmeister als unmittelbare Leiter des kaiserlichen Hofes und Haushalts. Als das einheitliche Kaisertum Österreich 1867 in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn umgegliedert wurde, blieb das nunmehrige k.u.k. Obersthofmeisteramt für beide Reichsteile zuständig.

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