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Obersthofmeister
Am Hof des
römischen-deutschen Kaisers
(bis 1806) und des
Kaisers von Österreich
in
Wien
(1804–1918) fungierten
Obersthofmeister
als unmittelbare Leiter des kaiserlichen Hofes und Haushalts. Als das einheitliche
Kaisertum Österreich
1867 in die Doppelmonarchie
Österreich-Ungarn
umgegliedert wurde, blieb das nunmehrige
k.u.k.
Obersthofmeisteramt für beide Reichsteile zuständig.
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