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Notwehr (Deutschland)
Notwehr ist im Strafrecht und Privatrecht Deutschlands die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. Abs. 2 BGB, Abs. 2 Strafgesetzbuch, Abs. 2 OWiG).

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