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Notwehr (Deutschland)
Notwehr
ist im
Strafrecht
und Privatrecht
Deutschlands
die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen
Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
(vgl. Abs. 2
BGB
, Abs. 2
Strafgesetzbuch
, Abs. 2
OWiG
).
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