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Notabeln
Notabeln (frz. les notables, die Angesehenen) waren die Angehörigen der sozialen Oberschicht, deren Ansehen auf einem hohen Rang, besonderen Verdiensten oder einem großen Vermögen beruhte. Entscheidend für die Mitgliedschaft zu diesem „Personenkreis“ war die Berufung durch den französischen König. Die Mitglieder waren am politischen Prozess des Staates beteiligt. Im übertragenen Sinn bezeichnete Notabeln auch die höher gestellten Bürger. Im Wortsinn meint „notables“ Personen „die zu beachten sind“, bzw. „Beachtenswerte“. Der Begriff des Notabeln ist – jedenfalls soweit er für entsprechende Gruppen in Deutschland verwendet wird – nicht deckungsgleich mit dem des Großbürgers, der Personen bürgerlicher Herkunft mit großem Vermögen und entsprechendem Lebensstil erfasst, während Notabeln in Abgrenzung hierzu auch jene Personen erfassen, die auch ohne großes Vermögen aufgrund ihres Ansehens und Ranges eine gesellschaftlich herausgehobene Stellung innehatten.

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