Niederspannungsanlagen, früher auch
Starkstromanlagen genannt, sind elektrische Anlagen, die mit
Niederspannung betrieben werden. Die
Niederspannungsrichtlinie definiert als
Niederspannung Nennspannungen zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom. Die Niederspannungsrichtlinie gilt jedoch nicht für spezielle Betriebsmittel und Bereiche, wie z. B. elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsfähiger Atmosphäre, elektro-radiologische und elektro-medizinische Betriebsmittel, elektrische Teile von Personen- und Lastenaufzügen, Elektrizitätszähler.