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Naturrecht
Der Begriff Naturrecht ( oder , aus ‚Recht‘ und ‚Natur‘; bzw. natürliches Recht, lat. oder , aus ‚natürlich‘, „von Natur entstanden“) oder überpositives Recht ist eine Bezeichnung für universell gültiges Recht, das rechtsphilosophischmoralphilosophisch oder theologisch begründet wird. Von diesen Vorstellungen abgeleitet dient es dem gesetzten (manchmal auch gesatzten) oder positiven Recht als höchstrangige Rechtsquelle zur Legitimierung. Die historische Schule des Rechtspositivismus hat das Naturrecht weitgehend abgelöst. Der Rechtspositivismus vertritt die Auffassung, dass verfassungsmäßig zustande gekommenes Recht keine höhere Begründung braucht.

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