Das
Nationalparkprogramm der DDR war eine Phase der Ausweisung von 14
Großschutzgebieten auf dem Gebiet der heutigen neuen Bundesländer. Diese wurde mit dem
Ministerratsbeschluss vom 12. September 1990 vollendet, in dessen Folge fünf
Nationalparks, sechs
Biosphärenreservate und drei
Naturparks endgültig unter Schutz gestellt wurden. Die Gebiete umfassten eine Fläche von 4882 km², was 4,5 % des DDR-Territoriums entsprach. Der damalige bundesdeutsche Umweltminister
Klaus Töpfer bezeichnete sie als „Tafelsilber der deutschen Vereinigung“ zum 3. Oktober 1990.