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Nachweisverordnung
Die deutsche Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) ist eine Ausführungsbestimmung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen. Hierbei wird nach der Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden.

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