Die deutsche
Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) ist eine Ausführungsbestimmung zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz und bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen. Hierbei wird nach der Gefährlichkeit der Abfälle unterschieden.