Das deutsche
Nachweisgesetz verpflichtet
Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines
Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die
Niederschrift zu unterzeichnen und dem
Arbeitnehmer auszuhändigen. Das ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erledigen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat andauert. Dasselbe gilt, wenn wesentliche Vertragsbedingungen später geändert werden. Das Gesetz konkretisiert damit Verpflichtungen im Rahmen des
Individualarbeitsrechts.