Als
Nachfolgestaat (auch
Sukzessorstaat oder dementsprechend
Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein
Staat genannt, der das
Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Seit dem Fall des „
Eisernen Vorhangs“ seien in diesem Zusammenhang beispielsweise die
Nachfolgerepubliken der Sowjetunion, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei erwähnt.