Das
Nachbarrecht ist Teil des
Sachenrechts. Es besteht aus allen Rechtsnormen, die das grundsätzliche Recht des
Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen, mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von
Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen einschränken.