Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige
Gewaltanwendung oder
Drohung, die das Opfer zu einer unerwünschten Handlung zwingt. Der Begriff ist im Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die
Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die
Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), durchaus kritisch zu sehen, und wird in den Rechtsprechungen sehr diffizil beurteilt.