Der
Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer
Bruchteil am
gemeinschaftlichen Eigentum einer
Wohnungseigentümergemeinschaft. Bei der Umwandlung eines Hauses in Eigentumswohnungen legt der teilende Eigentümer für jedes
Sondereigentum fest, wie viele Miteigentumsanteile (
MEA) dadurch repräsentiert werden. Meist werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr. In der Regel geht man dabei von einem gerechten Verteilerschlüssel aus, der z. B. auf dem Verhältnis der Wohnflächen der Eigentumswohnungen beruht.