Als
Misshandlung wird im deutschen
Recht „jede üble und unangemessene Behandlung eines anderen Menschen“ oder Tieres betrachtet, die dessen „
körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt“. Eine Misshandlung kann sich aber auch in einem
psychisch traumatisierenden Verhalten zeigen und entsprechend ein psychisches Trauma bei der misshandelten Person auslösen.