Ministerialrat (
MR,
MRin, in Österreich
MinR) ist in Deutschland eine
Amtsbezeichnung und in Österreich ein
Amtstitel von
Beamten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder (
Ministerien und
Rechnungshöfe, soweit diese oberste Behörde sind) und beim
Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des
höheren Dienstes der
Verwaltung. Sie sind in Deutschland in die
Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft. In Österreich führen Beamte diesen
Amtstitel in der Funktionsgruppe 2-4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5-6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7-9. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ oder „Ministerialrat zu Fuß“ genannt, im Gegensatz zum „Ministerialrat zu Pferde“ (Bes.-Gr. B 3), Nach Landesrecht existiert in der Besoldungsgruppe B 3 auch der
Leitende Ministerialrat. Im Unterschied zum
Ministerialrat wird dieses Amt aber ausschließlich an Inhaber bestimmter Führungsfunktionen, regelmäßig stellvertretende Leiter von Abteilungen der Ministerien oder Leiter einer Gruppe von mehreren Referaten in obersten Landesbehörden vergeben. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung
Senatsrat (SR). In Hamburg gibt es Leitende Regierungsdirektoren, die entsprechend eingestuft werden. Beim
Auswärtigen Amt ist die vergleichbare Amtsbezeichnung
Vortragender Legationsrat Erster Klasse.