Das
Marinekabinett war eine
Behörde im
deutschen Kaiserreich, die für die Bearbeitung der Personalien und Kommandierungen der Seeoffiziere,
Seekadetten,
Marineinfanterieoffiziere, Marineingenieure, Marine-, Zeug-, Feuerwerks- und Torpedooffiziere zuständig war. Es wurde am 1. April 1889 geschaffen. Konzipiert als Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten, entwickelte es sich in der Praxis zur entscheidenden Behörde in Personalangelegenheiten der
Marineoffiziere. Es war als
Immediatbehörde dem Kaiser direkt unterstellt, unterlag also nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem
Parlament.