Der
Magistrat der Stadt Wien, seit November 1920 zugleich
Amt der Wiener Landesregierung, besteht nach der Wiener Stadtverfassung (WStV) aus dem Bürgermeister, den
amtsführenden Stadträten (derzeit
Landesregierung und Stadtsenat Häupl VI), dem Magistratsdirektor (zugleich
Landesamtsdirektor) und der entsprechenden Anzahl von Bediensteten. Der
Magistrat hat die Geschäfte der Gemeinde und des Landes Wien zu besorgen und behördliche Angelegenheiten zu erledigen, soweit damit nicht andere Organe betraut sind. Er ist für Wien auch
Bezirksverwaltungsbehörde. Der Begriff Magistrat besteht für eine in Wien tätige Behörde seit 1783.