Der
Maßnahmenvollzug (offiziell
Mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen) bezeichnet in
Österreich und
Liechtenstein mehrere vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unterbringung von gefährlichen Verbrechern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. Der Maßnahmenvollzug ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem
Maßregelvollzug im deutschen
Strafrecht. Die Möglichkeit der Unterbringung im Maßnahmenvollzug wurde in Österreich mit der Strafrechtsreform vom 1. Jänner 1975 erstmals geschaffen und ist sowohl im
Strafvollzugsgesetz als auch im
Strafgesetzbuch und in der
Strafprozessordnung geregelt. In Liechtenstein wurde die Möglichkeit der Unterbringung erst im Jahr 1996 eingeführt.