Ein
Münzherr war eine mit dem
Münzregal ausgestattete Person, die
Münzen prägen ließ. In der Regel war dies der
König oder
Kaiser selbst, aber auch
Adlige oder
Kleriker, die das Münzregal vom König erhalten hatten, z.B. als Bestandteil des
Lehens. Im
Spätmittelalter traten dann auch Städte in den Kreis der Prägeberechtigten, die sich von ihren
Landesfürsten meist durch einmaligen Abkauf des Münzregals emanzipiert hatten.