Das
„Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Münster/Hamm (Münster/Hamm-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 ordnet die
Gebietsreform in der
Region um die
westfälischen Oberzentren Münster und Hamm auf der kommunalen Ebene an. Das
Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.