Die
Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871
souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das
Deutsche Reich bildeten. Der Bundesvertrag zwischen diesen Fürsten regelte die politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse in dem als Bundesstaat konzipierten neuen Kaiserreich. Unter dem Titel
Deutscher Kaiser wurde der
König von Preußen als
Souverän des politisch mächtigsten
Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt. Der ebenfalls erwogene Titel
Kaiser von Deutschland wurde vermieden, um Konflikte mit
Österreich-Ungarn und den Eindruck
großdeutscher Ambitionen (auf die angrenzenden deutschen Siedlungsgebiete im Habsburger Kaiserreich) zu vermeiden sowie um die Souveränität der Landesfürsten terminologisch nicht in Frage zu stellen (der „König
von Preußen, Bayern, Württemberg“ usw. ist der Souverän des jeweiligen Landes, der „deutsche Kaiser“ nur Präsident des Bundes dieser Landesfürsten).