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Liste der Fürsten im Deutschen Kaiserreich
Die Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die von da an das Deutsche Reich bildeten. Der Bundesvertrag zwischen diesen Fürsten regelte die politischen und verfassungsmäßigen Verhältnisse in dem als Bundesstaat konzipierten neuen Kaiserreich. Unter dem Titel Deutscher Kaiser wurde der König von Preußen als Souverän des politisch mächtigsten Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt. Der ebenfalls erwogene Titel Kaiser von Deutschland wurde vermieden, um Konflikte mit Österreich-Ungarn und den Eindruck  großdeutscher Ambitionen (auf die angrenzenden deutschen Siedlungsgebiete im Habsburger Kaiserreich) zu vermeiden sowie um die Souveränität der Landesfürsten terminologisch nicht in Frage zu stellen (der „König von Preußen, Bayern, Württemberg“ usw. ist der Souverän des jeweiligen Landes, der „deutsche Kaiser“ nur Präsident des Bundes dieser Landesfürsten).

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