Leistungsverwaltung bezeichnet Handlungen der öffentlichen
Verwaltung, die den
Bürgern Leistungen darbieten. Das können Geldleistungen sein, was in der öffentlichen Wahrnehmung meist im Vordergrund steht (Beispiele:
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld). Dazu gehören aber auch viele Leistungen, die meist nicht als Leistungen der (staatlichen, kommunalen oder sonstigen öffentlichen) Verwaltung wahrgenommen werden, zum Beispiel der Betrieb von Schulen, die Errichtung von Bibliotheken und Museen oder der Bau und die Unterhaltung von
Infrastruktur wie Straßen, Plätzen und öffentlichen Bauten, von öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlicher Wasserversorgung usw.